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Espresso
«Espresso» informiert kritisch, kontrovers und hintergründig aber auch tagesaktuell und unterhaltend über alle Themen, die KonsumentInnen beschäftigen oder betreffen. Komplexe Zusammenhänge und Fakten sind verständlich, publikumsnah und pfiffig aufbereitet.«Espresso» deckt auf, setzt Fakten in Relationen, misst (Werbe-)Versprechungen der Anbieter an der Realität und vergleicht Produkte oder Dienstleistungen. «Espresso» hinterfragt Anliegen und Aussagen von Wirtschaft, Behörden oder Berufsverbänden genau so, wie jene von Konsumentenorganisationen.          

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  • Verboten: Mit der Autoheizung die Scheiben enteisen
    Die grosse Kälte verlockt dazu, bereits auf dem Parkplatz den Automotor für einige Minuten laufen zu lassen. So lassen sich die Scheiben schneller enteisen und der Auto-Innenraum ist erst noch vorgeheizt. Was im Moment viele Leute praktizieren, ist aber gesetzlich verboten. Bei Verstoss drohen 60 Franke Busse. Bei der aktuellen Kälte finden einige Experten es jedoch durchaus sinnvoll, den Motor schon einige Minuten vor der Abfahrt laufen zu lassen. Weitere Themen: - Mit Gummihandschuhen Tierhaare entfernen - Tiefkühler enteisen: Nicht immer sinnvoll

  • Rückruf: Listerien in Migros-Cornatur

    Migros ruft drei panierte Cornatur-Quorn-Produkte zurück, die möglicherweise krankheitserregende Bakterien enthalten. Kunden werden angehalten, die entsprechenden Produkte nicht zu essen, sondern in eine Migros-Filiale zurückzubringen.

    Bei einer Stichprobenkontrolle durch den Lieferanten wurden gemäss Migros bei einem dieser Lebensmittel krankheitserregende Listerien nachgewiesen. Die Ursache ist laut Migros-Mediensprecherin Monika Weibel noch nicht bekannt.

    Zwar wurden die Erreger nur in einem Produkt gefunden, die Migros geht aber auf Nummer sicher, wie Monikal Weibel erklärt: «Die Bakterien wurden bei einer Stichprobe in einem der drei Produkte entdeckt. Daraufhin nahmen wir sicherheitshalber gleich alle drei Artikel vom Markt.»

    Folgende Produkte sind betroffen:

    Quorn Schnitzel mit Frischkäse-Spinat Füllung, Art. Nr. 1309.012, CHF 6.50

    Quorn Schnitzel mit Mozzarella Pesto Füllung, Art. Nr. 1309.038, CHF 6.90

    Mini Nuggets, Art. Nr. 1309.045, CHF 6.30

    Die drei Cornatur-Produkte, die möglicherweise Listerien enthalten, waren seit Anfang Januar 2012 im Verkauf. Sie können gegen Rückerstattung des Verkaufspreises in die Migros-Filialen zurückgebracht

    «Wenn die Produkte vorschriftsgemäss erhitzt werden, kann eigentlich nichts passieren», erklärt Monika Weibel. Dennoch fordert Migros ihre Kunden auf, die Produkte nicht zu essen.

    Listeriose-Bakterien können gesundheitliche Probleme verursachen. Bei Personen mit normalen Abwehrkräften treten häufig grippeähnliche Symptome und Durchfall auf. Bei geschwächtem Abwehrsystem können die Erreger vor allem Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Lungenentzündung hervorrufen.

    Sterblichkeitsrate von 20 Prozent

    Schwangere Frauen können bei einer Infektion unter Umständen eine Fehlgeburt erleiden. Beim neugeborenen Kind besteht die Gefahr einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung. Gemäss Bundesamt für Gesundheit liegt die Sterblichkeit bei den gemeldeten Listeriose-Fällen bei 20 Prozent.

    Listeriose-Bakterien sind weltweit verbreitet. In der Schweiz werden dem Bundesamt für Gesundheit pro Jahr 20 bis 60 Fälle gemeldet.

    Vorbeugung

    Falls Sie ein solches Produkt gekauft haben, essen Sie es nicht und bringen Sie es in eine Migros-Filiale in Ihrer Nähe zurück.

    Um Listerien zu verhindern, ist eine gute Küchenhygiene wichtig. Bei Lebensmittel sollte ausserdem auf die Haltbarkeit und Lagertemperaturen geachtet werden.

    Erhitzen Sie Speisereste vor dem Konsum noch einmal gründlich.

    Personen mit schweren Erkrankungen, schwangere Frauen und ältere Menschen sollten vor allem auf rohe (unpasteurisierte) Milch und Weichkäste, Produkte aus rohem Fleisch, Räucherfisch und rohe Meeresfrüchte verzichten.

    Quelle: Bundesamt für Gesundheit

     

    Weitere Themen: - Kälte-Mythen - was stimmt jetzt wirklich? - Es gibt kein Recht auf Kaffeepausen - Ladentüren stehen offen - auch bei Kälte

  • Gelddrucken: Top secret!

    Mitten in Zürich werden nicht nur die Schweizer Banknoten gedruckt, sondern auch die Noten von dutzenden anderen Währungen. Welche das sind, das ist genauso geheim wie der genaue Herstellungsprozess der Noten in der «Orell Füssli Sicherheitsdruck AG». Ein Einblick in die Fabrikationshallen wird nur selten gewährt.

    Nicht nur für SRF-Reporter Manuel Rothmund, sondern auch für alle Mitarbeiter gelten strikte Sicherheitsbestimmungen. Der Eintritt in die Farbrikationshallen ist nur nach rigorosem Sicherheits-Check möglich. Nicht jeder kann denn auch Notendrucker werden - ein kleinerer Gesetzesverstoss in der Vergangenheit kann schon ein Stolperstein sein.

    Zusätzlich entsteht Sicherheit, weil die meisten Mitarbeiter im Banknotendruck einzig über ihr spezifisches Fachgebiet Bescheid wissen. So fehlen ihnen nicht nur die technischen Möglichkeiten, zuhause einfach Franken nachzudrucken, sondern auch das nötige Wissen.

    Ende dieses Jahres werden in Zürich neue Fünfziger-Noten gedruckt, die ersten der neuen Serie. Dies bedeutet viel Arbeit für die Mitarbeiter der «Orell Füssli Sicherheitsdruck AG». Banknoten werden jedoch immer wieder gedruckt, sie haben eine Lebensdauer von maximal 1-6 Jahren. Grosse Noten wie die Tausender leben deutlich länger als kleine.

    Weitere Themen: - Keine Gefahr für Konsumenten wegen Schmallenberg-Virus - Achtung Email Passwort! - Bier: Mehr bezahlen für mehr Werbung

  • Gegen den Feinstaub aus dem Cheminée

    Das Feuer im Cheminée oder Schwedenofen verbreitet eine angenehme Stimmung und Wärme, aber auch schädlichen Feinstaub. Dagegen will man beim Bund künftig härter vorgehen: Für Anlagen, welche die Grenzwerte nicht einhalten, denkt man beim Bundesamt für Umwelt an eine Filterpflicht. Vorbild ist Deutschland.

    Deutschland hat seine Bestimmungen für Holzfeuerungen bereits verschärft: Neue Öfen haben eine Typenprüfung zu bestehen. Bestehende Anlagen, welche die Feinstaub-Grenzwerte überschreiten, müssen künftig ersetzt oder mit einem sogenannten Staubabscheider nachgerüstet werden. «Ich rechne damit, dass das früher oder später auch in der Schweiz gilt», sagt Beat Müller, Sektionschef beim Bundesamt für Umwelt. Im Moment sei die Abscheider-Technik für eine schweizweite Pflicht noch nicht weit genug entwickelt. In einzelnen Regionen werden solche Anlagen allerdings gefödert. Wie sie funkionieren, liess sich «Espresso» an der Fachhochschule Nordwestschweiz zeigen, in der einzigen Schweizer Prüfstelle für Holzfeuerungen.

    Staubabscheider erzeugen ein elektrisches Feld im Kamin. In diesem Feld werden die aufsteigenden Feinstaubpartikel aufgeladen und an die Kaminwand transportiert. Dort verbinden sie sich zu grösseren Teilen, die beim Austritt aus dem Kamin weniger problematisch sind, weil sie im Gegensatz zu Kleinstpartikeln nicht in die Lunge gelangen können. Zum Teil sind die Staubklumpen so gross, dass sie gleich im Kamin bleiben. Sie lagern sich an der Kaminwand ab, fallen von dort runter in einen Sammelbehälter und können so durch den Kaminfeger einfach entsorgt werden.

    Der Feinstaub-Ausstoss lässt sich nicht allein mit einem Staubabscheider reduzieren. Wichtig ist laut Fachleuten vor allem, dass man richtig feuert und den Holzstapel im Cheminee von oben her anzündet, um Schadstoffe zu reduzieren. Entscheidend sei auch, dass das Cheminee oder der Ofen eine vollständige, saubere Verbrennung des trockenen Holzes ermögliche. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Staubabscheider laut dem Leiter der Prüfstelle für Holzfeuerungen «noch das Tüpfelchen auf dem i». Josef Wüest sagt weiter: «Alte Dreckschleudern muss man eins zu eins ersetzen - da bringt ein Feinstaubabscheider nicht viel.»

    Weitere Themen: - Honig vs Äpfel - Wegen Beulen am Occasionsauto: Kann ich den Kauf rückgängig machen?

  • Verbotene Käfig-Eier in der Schweiz

    Seit rund einem Monat sollten auch die letzten EU-Länder ihre Legehennen in einer modernisierten Käfighaltung unterbringen. Zwölf EU-Länder tun sich jedoch mit der Anpassung schwer und exportieren ihre Eier munter unter den alten Bedingungen weiter. Auch in die Schweiz.

    Trotz einer zwölfjährigen Übergangsfrist haben es die betroffenen EU-Länder (Liste siehe unten) bis heute nicht geschafft, ihre Hühner-Käfighaltung den geltenden Richtlinien anzupassen. Nun könnte man als Konsument sagen: «Solche Eier kommen mir nicht mehr auf den Tisch!», nur ist dies einfacher gesagt als getan. Obwohl sich die Schweizer Ei-Importeure bemühen, können sie nämlich nicht zu hundert Prozent garantieren, dass nicht auch Eier aus diesen Ländern zu uns in die Regale gelangen.

    Das Problem sind nicht Schaleneier, welche für gewöhnlich auf der Verpackung klar nach Herkunft deklariert sind. Vielmehr kann es sein, dass die fehlbaren Eier bereits verarbeitet in Eierprodukten wie Kuchenteig, Teigwaren oder Mayonnaise in die Schweizer Läden «geschmuggelt» werden.

    «Wir importieren unsere Eier aus diesem Grund hauptsächlich aus drei Ländern, in welchen wir die Händler gut kennen und wo wir auch selbst in den Betrieben nachprüfen gehen können», erklärt Geschäftsführer Roland Schmid die Taktik des grössten Schweizer Importeurs «Lüchinger + Schmid». Alles andere wäre auch grobfahrlässig, meint Hansuli Huber vom Schweizerischen Tierschutz STS. «In der EU kommt es immer wieder vor, dass Käfigeier fälschlicherweise als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden.»

    Am einfachsten kaufe man deshalb nicht nur die Schaleneier sondern auch sämtliche restlichen Eierprodukte nur dann, wenn die Deklaration «aus Schweizer Haltung» vermerkt sei. Doch diese Produkte sind meist teurer als in der EU hergestellte Lebensmittel.

    Gegen folgende Länder hat die EU ein Verfahren wegen Nichtbeachtung der geltenden Regeln eingeleitet:
    Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien

    Weitere Themen: - Verstösse gegen das Tierschutzgesetz: Was tun?


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