Herisau, 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzug und Transport

1. Geltungsbereich
Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Sima plus - Martin Gerber, soweit Ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen bilden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Bedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

2. Umzug und Transporte im allgemeinen
Jeder Auftrag setzt voraus, dass er unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Belad und Entlad stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwendungen.

3. Preise
Der Preis berechnet sich in der Regel nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwendungen:

- das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch sima plus - Martin Gerber vorgenommen werden müssen

- das Demontieren und/oder Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.

- der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 l, Klavieren und anderen Gegenständen von mehr als 100 kg Eigengewicht

- das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.

- der Mehraufwand für Aufwendungen und Mittel, zum Transport des Mobiliars durch Fenster oder über Balkone.

- die Prämien für Transportversicherungen

Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das sima plus - Martin Gerber nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung. Preisangebote in Briefform haben eine Gültigkeit von 4 Wochen, handschriftliche oder mündlich-Angebote eine Woche - sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Haftung und Haftungsausschluss
Sima plus - Martin Gerber haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. Sima plus - Martin Gerber haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanfoderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen, technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung (Art. 442 OR). Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet der Sima plus - Martin Gerber nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch ihre eigenen oder von ihr beauftragtem Hilfspersonal besorgt worden sind. Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software sowie Datenverluste und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere etc.), ist Sima plus - Martin Gerber von der Haftung befreit, vorausgesetzt, das sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewandt hat. Bargeld und Werttitel sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt Sima plus - Martin Gerber keine Haftung. Wird der Sima plus - Martin Gerber ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wenn anhand dieser Unterlagen eine spezielle Warentransportversicherung abgeschlossen wird, so geniesst der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz. Sima plus - Martin Gerber haftet nicht für Beschädigungen der Güter während des Be- und Entladens, Ab- und Aufseilens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, der Frachtführer (Sima plus - Martin Gerber) den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen, der Auftraggeber aber auf Durchführung der Leistung bestanden hat oder für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Stiegengeländer, wenn die Grösse oder Schwere der zu transportierenden Güter dem Raumverhältnis nicht entsprechen. Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche Sima plus - Martin Gerber keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.

5. Mängelrüge
Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Auslad zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und überdies der Sima plus - Martin Gerber zu melden. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen. Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuer- und Erschütterungsschäden aller Art übernehmen wir keine Haftung. Gestützt auf die Bestimmungen des OR-Artikel 452 Abs. 1 sind die Schäden am Frachtgut jeglicher Art sofort nach dem Umzug den Umzugsmitarbeitern mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift des Kunden und des Umzugschefs festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Boden, Wand, Decke, Tür usw. In Abänderung von Artikel 452 Absatz 2 und 3 (OR) sind äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von 2 Tagen nach dem Umzug schriftlich der Sima plus - Martin Gerber, Steinrieselnstrasse 76, 9100 Herisau, mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

6. Gerichtstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der Sima plus - Martin Gerber in Herisau als Gerichtstand. Es gilt schweizerisches Recht.